Aufgaben Datenbank

03.04.01.07z (Baden-Württemberg) Durchführen der Entgeltabrechnung

Laufende Nr
109
SYS_1
03
SYS_2
03.04
SYS_3
03.04.01
SYS_4
03.04.01.07z
ORGEINHEIT
Personalverwaltung
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Entgeltabrechnung
ERAAA
Durchführen der Entgeltabrechnung
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
7
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Durchführen von Netto- und Bruttorechnungen

Zeiterfassungsdaten zusammenstellen, ggf. abstimmen. Die Entgeltabrechnung bei unterschiedlichen Arbeitszeiten, Arbeitszeitmodellen und Entgeltmethoden unter Beachtung tariflicher, betrieblicher, arbeitssteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen durchführen. Zulagen und Zuschläge berechnen. Ausgleichzahlungen, Zuschüsse, Sachbezüge in Bezug auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht prüfen und sachgerecht abrechnen. Entgeltabzüge für Mieten, Rückzahlung von Darlehen, geleistete

Urlaubsvorschüsse, Pfändungen usw. vornehmen. Sozialversicherungsdaten erfassen und weitermelden.

Bearbeiten von Fehlerprotokollen

Fehlerprotokolle bearbeiten. Notwendige Abstimmungen vornehmen.

Zusammenarbeit mit externen Stellen

Standard-Schriftverkehr mit Gläubigern, Rechtsanwälten, Gerichten, Behörden, Verbänden und Sozialversicherungsträgern führen.

Informieren von Mitarbeitern

Über betriebliche und tarifliche Regelungen informieren (z.B. vermögenswirksame Leistungen). Entgeltzusammensetzung und Entgeltabzüge erläutern, begründen und vertreten.

Das Zusatzbeispiel ist abgeleitet von dem tariflichen Niveaubeispiel 03.04.01.10 Entgeltabrechner/-in.

Die Aufgaben wurden um die Teilaufgabe „Bearbeiten von Sondervorgängen“ reduziert.

Darüber hinaus ist die Wertigkeit des Zusatzbeispiel vergleichbar mit der Bearbeitung gängiger Sachgebiete, z. B. TNB 02.01.01.10 Einkaufssachbearbeiter/-in und 07.01.01.04 Vertriebssachbearbeiter/-in.

BBG

StufePunkte
A AnlernenWissen und Können
-
-
B Ausbildung
Für die Durchführung der Brutto- und Nettoabrechnung ist eine 3-jährige Berufsausbildung, i. d. R. als Industriekauffrau/-mann, erforderlich.
B213
E Erfahrung
Die Kenntnisse zu tariflichen, steuerlichen und gesetzlichen Regelungen erfordern eine 1- bis 2-jährige Erfahrung.
E23
D Denken
Das Durchführen der Entgeltabrechnung, und das Bearbeiten der Fehlerprotokolle erfordern es, standardisierte Lösungswege anzuwenden.
D23
H Handlungsspielraum / Verantwortung
Die Aufarbeitung von Unstimmigkeiten und das Informieren von Mitarbeitern über Entgeltbestandteile erfordern Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen.
H23
K Kommunikation
Das Klären von Reklamationen und die Information der Mitarbeiter erfordern Abstimmung in routinemäßigen Einzelfragen.
K23
F Mitarbeiterführung
Keine
--
Summe Punkte25